Corona-Informationen für touristische Betriebe
Das Coronavirus führt zu erheblichen Einschränkungen im Tourismus. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen regelmäßig aktualisierte Informationen und Merkblätter aus der Branche zusammen.
Stand 31.03.2022
Neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung
tritt am 03. April 2022 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022.
Neue Verordnung 18.03.-02.02.2022
Verordnung über befristete Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
Öffnung in drei Schritten
Kabinett beschließt Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Pressemitteilung
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers am 16.02.2022
Angepasste Corona-Verordnung in Brandenburg
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers am 24.01.2022
Änderung der Verordnung, gültig ab 17.01.2022
Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen, geändert am 14.01.2022
Fallzahlen im Land Brandenburg
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers am 07.01.2022
Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung
Neue Welle mit Omikron
Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. Dezember 2021
Corona Wirtschaftshilfen / Überbrückungshilfen / Weihnachtsmärkte
Die laufende Überbrückungshilfe III Plus unterstützt dabei im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen mit gestaffelten Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Voraussetzung ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Referenzzeitraum ist eine Erstattung der förderfähigen Fixkosten von bis zu 100 Prozent möglich.
Hinzu kommt bei längeren Corona-bedingten Umsatzeinbußen von mindestens 50 Prozent pro Monat ein Eigenkapitalzuschuss von bis zu 40 Prozent auf die Fixkostenerstattung. Dies beugt dem Substanzverzehr der Unternehmen vor, die besonders stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Über die Überbrückungshilfe III Plus können neben dem regulären Fixkostenkatalog auch Warenwertverluste aus verderblicher und saisonaler Ware gefördert werden. Darüber hinaus können auch Betriebe, für die sich aufgrund der Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G-, 2G- und 2G plus-Regelungen) eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in den Monaten November und Dezember 2021 aus wirtschaftlicher Sicht nicht lohnt, weiterhin eine Förderung in der Überbrückungshilfe III Plus erhalten. Einzelheiten dazu werden in Kürze in den FAQ der Bundesregierung (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Unterstützung durch die Überbrückungshilfe III Plus wird dem Unternehmen die kommende Überbrückungshilfe IV zur Verfügung stehen. Hiervon können insbesondere auch betroffene Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Weihnachts- und Adventsmärkten profitieren. Die Überbrückungshilfe IV stellt im Wesentlichen eine Verlängerung des Vorgänger-Programms (Überbrückungshilfe III Plus) dar und umfasst den Förderzeitraum von Januar bis März 2022. Auch in der Überbrückungshilfe IV können die regulären, laufenden Fixkosten weiterhin gefördert werden. Da der Bundesrechnungshof bei Billigkeitsleistungen grundsätzlich einen Selbstbehalt der Antragssteller einfordert, wird der max. Erstattungssatz wieder 90 Prozent (statt 100 Prozent) betragen. Auch die Warenwertabschreibung steht wieder zur Verfügung. Eine doppelte Ansetzung derselben Ware in beiden Programmen ist jedoch ausgeschlossen.
Außerdem werden Ausfall- und Vorbereitungskosten von Corona-bedingt abgesagten Veranstaltungen im Zeitraum September bis Dezember 2021 förderfähig. Davon sind auch die Advents- und Weihnachtsmärkte im November und Dezember 2021 umfasst.
Zur besonderen Unterstützung der Marktleute, Schausteller und privaten Veranstaltern von Advents- und Weihnachtsmärkten wird der Eigenkapitalzuschuss für diese Gruppe in der Überbrückungshilfe IV verbessert und erhöht. Die Unternehmen und Selbstständigen können beim Vorliegen eines Umsatzeinbruchs im Dezember 2021 von mind. 50 Prozent einen Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent in den Fördermonaten Januar bis März 2022 erhalten. Andere Unternehmen können bei einem durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mind. 50 Prozent in den Monaten Dezember 2021 und Januar 2022 einen Aufschlag von 30 Prozent erhalten. Auch in der Überbrückungshilfe IV werden wieder Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat ermöglicht.
Alle Details finden sich auf der umfangsreichen detaillierten Homepage der Bundesregierung (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), die regelmäßig aktualisiert wird.
Brandenburg verschäft Corona-Regeln
14.12.2021 Presseinformation der Kabinettssitzung - Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen
07.12.2021 Presseinformation: 4. Welle brechen
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 02.12.2021
3G am Arbeitsplatz
FAQs zum neuen Infektionsschutzgesetz - speziell 3G am Arbeitsplatz
Verordnungen
23.11.2021 Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg: Download der Verordnung
18.11.2021 Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: Beschluss
12.11.2021 Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg: Download und Presseinformation
Förderprogramm Invest Gast
15.06.2021 Neues Förderprogramm Invest Gast: seit gestern gibt es das neue Förderprogramm Invest Gast. Die Antragstellung ist unter dem folgenden Link möglich:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/investitionsfoerderung-in-kleinen-und-mittleren-unternehmen-des-gastgewerbes-invest-gast/
Härtefallregelung
19.05.2021 Neue Härtefallregelung: der angekündigte Härtefallfonds geht an den Start. Mit ihm sollen Unternehmen unterstützt werden, die bisher keine Förderung erhalten haben. Alle Informationen dazu
Bundesnotbremse
23.04.2021 "Bundesnotbremse" im Infektionsschutzgesetz: nach dem Beschluss im Bundestag am Mittwoch wurde gestern auch im Bundesrat mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz die sog. "Bundesnotbremse" im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Befreiung Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
25.01.2021 Unternehmen können von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 befreit werden. Zur Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen
Aktuelle Fallzahlen
Aktuelle Fallzahlen aus Berlin finden Sie im Corona-Lagebericht.
Corona-Lagebericht Brandenburg
Corona-Fallzahlen in Deutschland
Robert-Koch-Institut
Auf der Seite des Robert-Koch-Institutes finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus. Brandenburg ist bisher nicht als internationales Risikogebiet oder besonders betroffenes Gebiet in Deutschland deklariert.
Deutscher Tourismusverband und Auswärtiges Amt
Der DTV informiert auf seiner Homepage aktuell über die Verordnungen in den einzelnen Bundesländern sowie über die Hilfsangebote und sonstige Erleichterungen für die Unternehmen, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten. Darüber hinaus gibt der DTV dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen von Gastgebern und Gästen zum Umgang mit Buchungen.
Bürgertelefon des Ministeriums
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Wirtschaftsförderung Brandenburg
Wirtschaftsförderung Brandenburg WFBB
Kurzarbeitergeld
Aktuelle Informationen der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
Informationen auf den Webseiten der Landkreise und der Stadt Frankfurt (Oder)
Landkreis Märkisch-Oderland
Landkreis Oder-Spree
Stadt Frankfurt (Oder)