© Seenland Oder-Spree / Florian Läufer

Was braucht man?

#respectfornature

Wir wollen, dass du raus gehst, die Natur genießt und dein schönstes Angelabenteuer erlebst, dabei sollten wir uns alle rücksichtsvoll verhalten. Denn die Natur ist Freizeit- und Lebensraum zugleich. Hier fühlen wir uns wohl, können aktiv sein und die Seele baumeln lassen. Wir teilen die Natur jederzeit mit Pflanzen und Tieren. Je weniger wir diese Räume stören, desto besser.

Sei daher bitte achtsam und bewusst unterwegs und beachte diese Regeln:

Wasser, nichts als Wasser im Seenland Oder-Spree. Wen wundert´s, dass bei dem enormen Gewässerreichtum das Angeln zu den angesagtesten Freizeitbeschäftigungen in der Region zählt? Bei den Einheimischen ebenso wie bei den Gästen. Fisch ist für alle da und zwar ausreichend! Wie überall in Deutschland, sind auch hier in den zahlreichen Seen, Flüssen, Kanälen und Teichen gesetzliche Vorschriften zu beachten, wenn man seine Angel auswerfen möchte.

Zwei Angler tragen ihr Angel-Equipment, Eimer mit Fischfutter, Angeln, Stuhl und unterhalten sich dabei. © Seenland Oder-Spree / Florian Läufer

Zunächst einmal: Wer angeln will, braucht eine Genehmigung - da wird keine Ausnahme geduldet. Dennoch sind die Hürden in Brandenburg niedrig, um die ersten Gehversuche mit der Angelrute zu wagen. Friedfische dürfen bereits im Alter ab 8 Jahren und ohne das vorherige Ablegen der bundesweit üblichen Angelprüfung beangelt werden. Dem Fang von Karpfen, Schleie & Co. stehen also nur der Erwerb einer Angelkarte des jeweiligen Gewässers sowie der Fischereiabgabemarke entgegen. Hecht, Zander, Barsch und weitere Raubfische bleiben allerdings Anglern vorbehalten, die über einen Sachkundenachweis in Form eines Fischereischeins nach abgelegter Sportfischerprüfung verfügen. 

Ob mit oder ohne Prüfung: Eine Angelberechtigung für das jeweilige Geäwsser benötigt man in jedem Falle. Diese ist zum Beispiel in den zuständigen Fischereibetrieben, Angelvereinen und -verbänden, Angelgeschäften, Touristinformationen oder beim Pächter erhältlich. In der Regel kann zwischen unterschiedlichen Laufzeiten von Tages- über Wochen- bis hin zu Jahreskarten gewählt werden. Die Kosten für die Angelkarte schwanken je nach Gewässer und Laufzeit. Zusätzlich muss jeder Angler im Besitz einer Fischereiabgabemarke sein, die eine jährliche Laufzeit (Kalenderjahr) hat. Mit dem Kauf der ersten Marke erhält man eine personalisierte Nachweiskarte, in die die Fischereiabgabemarke eingeklebt wird. Die Gebühr beträgt für Kinder und Jugendliche im Alter von 8-18 Jahren 2,50 Euro, für Erwachsene 12,00 Euro. Erhältlich bei den Unteren Fischereibehörden, Angelverband, Angelverein und im Angelgeschäft.

Angelrute im Detail© Seenland Oder-Spree / Florian Läufer

Praktisch:

Unter www.angelkarten.com kann man die Zustellung der Fischereiabgabemarke unkompliziert per Post oder auf das Smartphone ordern.

Ist man nicht im Besitz eines Fischereischeins, muss man ein Ausweisdokument mit sich führen. Bitte beachte, dass das Angeln ohne die erforderlichen Dokumente rechtswidrig ist und von den Ordnungsbehörden mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Das Angeln ohne Angelkarte ist eine Straftat.

Zusätzlich wichtige Regeln:

Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten. Zusätzlich können besondere Bestimmungen zu bestimmten Gewässern erlassen werden, die auf der jeweiligen Angelkarte angegeben sind. Es darf mit maximal zwei Handangeln gefischt werden, die ständig beaufsichtigt werden müssen. Zu Fanggeräten der Berufsfischerei ist ein Abstand von mindestens 50 Meter einzuhalten. 

Weitere für die Angelfischerei wesentliche Regelungen sind im Fischereigesetz für das Land Brandenburg und in der Fischereiordnung des Landes Brandenburg enthalten. 

Weitere Hinweise findet man bei den untern Fischereibehörden unter www.service.brandenburg.de 

Das Seenland Oder-Spree dankt dir!

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