Zunächst einmal: Wer angeln will, braucht eine Genehmigung - da wird keine Ausnahme geduldet. Dennoch sind die Hürden in Brandenburg niedrig, um die ersten Gehversuche mit der Angelrute zu wagen. Friedfische dürfen bereits im Alter ab 8 Jahren und ohne das vorherige Ablegen der bundesweit üblichen Angelprüfung beangelt werden. Dem Fang von Karpfen, Schleie & Co. stehen also nur der Erwerb einer Angelkarte des jeweiligen Gewässers sowie der Fischereiabgabemarke entgegen. Hecht, Zander, Barsch und weitere Raubfische bleiben allerdings Anglern vorbehalten, die über einen Sachkundenachweis in Form eines Fischereischeins nach abgelegter Sportfischerprüfung verfügen.
Ob mit oder ohne Prüfung: Eine Angelberechtigung für das jeweilige Geäwsser benötigt man in jedem Falle. Diese ist zum Beispiel in den zuständigen Fischereibetrieben, Angelvereinen und -verbänden, Angelgeschäften, Touristinformationen oder beim Pächter erhältlich. In der Regel kann zwischen unterschiedlichen Laufzeiten von Tages- über Wochen- bis hin zu Jahreskarten gewählt werden. Die Kosten für die Angelkarte schwanken je nach Gewässer und Laufzeit. Zusätzlich muss jeder Angler im Besitz einer Fischereiabgabemarke sein, die eine jährliche Laufzeit (Kalenderjahr) hat. Mit dem Kauf der ersten Marke erhält man eine personalisierte Nachweiskarte, in die die Fischereiabgabemarke eingeklebt wird. Die Gebühr beträgt für Kinder und Jugendliche im Alter von 8-18 Jahren 2,50 Euro, für Erwachsene 12,00 Euro. Erhältlich bei den Unteren Fischereibehörden, Angelverband, Angelverein und im Angelgeschäft.